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Häufige Fragen zum Zeitungszusteller-Job

Antworten auf die häufigsten Fragen vor der Bewerbung.

Wie hoch ist der Lohn?
Alle Stellen werden nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt: Ab 18 Jahren: 13,90 €/Std., unter 18 Jahren: 12,82 €/Std. Was sich zwischen den Jobs unterscheidet, ist die Anzahl der Stunden – die ergibt sich aus der Sollzeit deiner Route. Bei Böhme-Zeitung-Stellen kommen zusätzlich steuerfreie Nachtzuschläge hinzu.
Wann erhalte ich meinen Lohn?
Löhne und Gehälter werden im Folgemonat ausgezahlt. Die Lohnabrechnung beginnt am ersten Werktag des neuen Monats. Von da an dauert es 2–5 Werktage, bis der Betrag auf deinem Konto eingeht.
Wie sind die Arbeitszeiten?

Das hängt davon ab, welches Produkt du zustellst:

  • Böhme-Zeitung (Tageszeitung): Frühmorgens bis spätestens 6 Uhr, Montag–Samstag. In Soltau, Schneverdingen und Munster gibt es ein flexibles Zustellkonzept – du wählst deine Wunschtage selbst.
  • Heide-Kurier (Wochenblatt): Lieferung am Freitag, Zustellung bis Samstagabend – du entscheidest den genauen Zeitpunkt.
Wie wird die Arbeitszeit erfasst?
Deine Arbeitszeit wird als Sollzeit berechnet – ein fairer, fester Wert auf Basis deiner Route. Die Sollzeit gilt als offizielle Arbeitszeit, unabhängig davon, wie schnell du persönlich bist. Mehr zur Sollzeitberechnung →
Bis wann muss ich die Zeitung austragen?
  • Heide-Kurier: Lieferung freitags – Zustellung zwischen Freitagabend und Samstagabend frei wählbar.
  • Böhme-Zeitung: Täglich bis spätestens 6:00 Uhr bei den Abonnenten.
Wie alt muss ich mindestens sein?
  • Heide-Kurier: Ab 13 Jahren – auch als Schülerjob möglich.
  • Böhme-Zeitung (Nacht): Ab 18 Jahren (Nachtarbeit ist gesetzlich erst für Volljährige erlaubt).
Ich bin unter 18 – was muss ich beachten?

Für den Heide-Kurier sind Jobs ab 13 Jahren möglich. Einige Punkte die du wissen solltest:

Einwilligung der Eltern: Unter 18-Jährige brauchen die schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, bevor sie anfangen.

Arbeitszeiten nach Jugendarbeitsschutzgesetz:

  • Unter 15 Jahre: max. 2 Stunden täglich, nur außerhalb der Schulzeit und nicht vor 8 Uhr
  • 15–17 Jahre: max. 8 Stunden täglich, Arbeitsende spätestens 20 Uhr

Da die Heide-Kurier-Zustellung freitags tagsüber stattfindet und nur wenige Stunden dauert, passt das gut zu Schulzeiten und auch in den Ferien.

Lohn: Unter 18 Jahren gilt ein eigener gesetzlicher Mindestlohn (12,82 €/Std.).

Wenn du Fragen hast oder dir unsicher bist – melde dich einfach, wir erklären alles persönlich.

Muss ich ein Fahrzeug haben?
Für die Zustellung reicht ein Fahrrad oder ein anderes Fortbewegungsmittel – ein eigenes Auto ist nicht erforderlich.
Wie bewerbe ich mich?
Ganz einfach: Formular auf der Startseite ausfüllen oder direkt per WhatsApp schreiben. Wir melden uns innerhalb weniger Werktage.
Wie läuft der Einstieg ab?
  1. Bewerbung abschicken (Formular oder WhatsApp).
  2. Wir melden uns innerhalb weniger Werktage.
  3. Du bekommst alle Unterlagen und Informationen zur Route.
  4. Loslegen.
Was passiert, wenn ich mal krank bin oder nicht kann?
Melde dich so früh wie möglich – wir organisieren eine Vertretung. Im Krankheitsfall greift die gesetzliche Lohnfortzahlung.

Noch weitere Fragen?

Wir melden uns innerhalb weniger Werktage.